Pasquille, Schmähungen, Denunziationen: Über eine ungewöhnliche Quellengruppe

Pasquill gegen Hofmetzger Hans Stark mit Richtschwert und Scheiterhaufen. Aus: Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Nr. 737

Anonyme Schreiben, in denen jemand der Hexerei bezichtigt wurde, nennt man Pasquille (Literatur: Schwerhoff 2021). Überliefert sind sie nicht allzu häufig, aber einige Beispiele aus der Region gibt es doch. Diese Schreiben sind auch deswegen interessant, weil sie nicht dafür gedacht waren, aufgehoben zu werden. Hier schreiben Leute, die sonst nichts schrieben, und der Zweck war, den Bezichtigten zu drohen, sie zu schmähen und ihre Ehre zu verletzen. Im ersten Pasquill, das ich zeigen will,

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Johann Gottfried von Aschhausen, die Hexen und das keusche Leben

Aschhausen auf einem Stich von Peter Isselburg aus dem Jahr 1620. Vorlage: Bildarchiv Austria via wikimedia commons

Heute geht es nochmal um die Hexerei-Verfahren aus der Zeit des Pontifikats von Johann Gottfried von Aschhausen (1575-1622, 1609 Bischof von Bamberg, 1617 Bischof von Würzburg). Genauer gesagt: Es geht um zwei Punkte aus der Rezeption dieser Prozesse. Man könnte auch sagen: der Forschungsgeschichte. Was haben Medien und historische Forschung aus der vorhandenen Überlieferung gemacht? Bei den Würzburger Hexenprozessen gibt es da erstaunliche Mutationen.

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Oberschwarzach. Hexenprozesse 1617/18 am Steigerwald IV

Die Schultheißinnenthese

Die Kirche von Kloster Ebrach im Steigerwald. Das Kloster war ein bedeutender territorialer Gegner Würzburgs in der Region. Bildvorlage: wikimedia commons

Mit Frau Wolf aus Ebersbrunn, Frau Scheubenass aus Buch und Frau Henfling aus Siegendorf waren im Frühjahr 1618 in der Zent Oberschwarzach drei Schultheißenfrauen von Zaubereianklagen betroffen. Im Juni kam noch die Schultheißin von Großgressingen dazu. Bereits 1616 war die Schultheißin Dorothea Link aus Handthal wegen Zauberei hingerichtet worden (StAW, Hist. Saal 375). Fünf Schultheißenfrauen in einer Zent in zwei Jahren, das ist eine

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Oberschwarzach. Hexenprozesse 1617/18 am Steigerwald III

Oberschwarzach und Umgebung auf einer Karte des 20. Jhs, Quelle: Geoportal Bayern

Am 5. Mai, wenige Tage vor dem Hinrichtungstermin am 10. Mai, ordnete Aschhausen weitere Festnahmen an. Die Festzunehmenden sollten den drei bereits Inhaftierten „konfrontiert“, also ihnen gegenübergestellt werden. Das war ein gängiges Verfahren im Strafprozess. Man protokollierte dann die Reaktionen der Beschuldigten auf die Bezichtigungen und Vorwürfe. In Oberschwarzach war Eile geboten, schließlich sollten die drei am 10. Mai hingerichtet werden. Festzunehmen waren: die Frau des Schultheißen Jacob Henfling aus Siegendorf, die Frau von Hans Most aus Kammerforst, die

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Oberschwarzach. Hexenprozesse 1617/18 am Steigerwald II

Sogenanntes Julius Echter-Schloss in Oberschwarzach (Vorlage: Tilman2007, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons. Weitere Infos auf der Seite des Fördervereins Schloss Oberschwarzach)

Die Anfänge der folgenden Hexereiprozesse kennt man nicht, sie dürften aber spätestens im Februar oder März 1618 liegen. Das erste erhaltene Schreiben ist ein Konzept Fürstbischof Aschhausens vom 21. April 1618, und da waren die Verfahren schon weit fortgeschritten. Vier Personen, heißt es, seien in Oberschwarzach in Haft und gütlich und peinlich (also mit Folter) verhört worden. Er hat die Aussagen bekommen und fordert nun die Amtleute auf, das Oberschwarzacher Zentgericht ein Urteil verfassen zu lassen und dieses nach Würzburg zu schicken.

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Oberschwarzach. Hexenprozesse 1617/18 am Steigerwald I

Am östlichen Rand: Das Würzburger Grenzgebiet am Steigerwald mit Gerolzhofen und (Ober)Schwarzach auf einer Karte der südlichen Ämter des Bistums von 1791 (Vorlage: MDZ)

In der Würzburger Zent Oberschwarzach forderte die Prozesswelle von 1616/19 zahlreiche Opfer. Zur Zent gehörten Orte im Steigerwald. Besitz und Rechte Würzburgs überschnitten sich hier vielfach mit dem Kloster Ebrach (siehe Knapp, Zenten (1907), ab S. 934). Wir begeben uns damit in diesem Blog erstmals ins östliche Grenzgebiet des Hochstifts Würzburg, wo es 1616/19 so viele Verfahren wie nirgends sonst im Hochstift gab. Historiker fragen natürlich: Warum?

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Mergentheim, Markelsheim, Würzburg. Eine Hinrichtung im Hof der Kanzlei im Mai 1628

Zwischen Dom und Neumünster: Das Areal der Kanzlei, gekennzeichnet mit der Zahl 2, auf dem sog. Homann-Stich von 1723, Vorlage MDZ via bavarikon.

Von Neubrunn im Jahr 1612 geht es nun ins Würzburg des Jahres 1628. Wir kommen also vom Land in die Stadt und wir kommen zugleich mitten in die Prozesswelle der Jahre 1626/29. In der Stadt Würzburg sind Hexenprozesse vor dieser Welle nur ganz vereinzelt nachweisbar (siehe die ersten Beiträge in diesem Blog). Das änderte sich nun, und zwar gewaltig.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters V

Zwischen Dom und Neumünster: Das rote Gebäude zwischen Kürschnerhof und Domstraße war die Würzburger Regierungskanzlei (vermutlich sog. Urkatasterkarte, aus: www.geoportal.bayern.de). Hierhin wurden die Neubrunner vorgeladen, die mit der Würzburger Hexenpolitik nicht einverstanden waren.

Am 21. Oktober schrieb Neubrunn nochmals an den Remlinger Amtmann: Die Zauberinnen sollen erst entlassen werden, wenn der Gemeinde die Zentkosten ersetzt worden sind. Geschehe dies nicht, werde sie andere Wege finden – auch hier wird wieder unverhohlen gedroht.

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Drei Neubrunner Suppliken. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters IV

Die zu Neunbrunn seind ubel zufrieden, das beede verdechtige weiber zu Remlingen wöllen ledig gelassen werden. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Julius Echter hatte angeordnet, die beiden als Hexen verhafteten Frauen Wolz und Spiess aus Neubrunn freizulassen. Am 16. Oktober kam diese Nachricht in Neubrunn an. Am selben Tag verfasste die Gemeinde ein Schreiben an den Remlinger Zentgrafen Johann Müller. Darin forderte sie ihn auf, die beiden Frauen zu foltern, wie dies in der kaiserlichen Gerichtsordnung vorgesehen sei.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter III

Das Loch wird größer … Fehlstelle in den Unterlagen StAWt-G Rep. 58 Nr. 114.

Als Reaktion auf das Schreiben aus Würzburg machte sich der Remlinger Zentgraf Müller zusammen mit dem Zentschreiber auf den Weg nach Neubrunn. Am 2. September verfasste er darüber einen Bericht nach Würzburg.

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