Mergentheim, Markelsheim, Würzburg. Eine Hinrichtung im Hof der Kanzlei im Mai 1628

Zwischen Dom und Neumünster: Das Areal der Kanzlei, gekennzeichnet mit der Zahl 2, auf dem sog. Homann-Stich von 1723, Vorlage MDZ via bavarikon.

Von Neubrunn im Jahr 1612 geht es nun ins Würzburg des Jahres 1628. Wir kommen also vom Land in die Stadt und wir kommen zugleich mitten in die Prozesswelle der Jahre 1626/29. In der Stadt Würzburg sind Hexenprozesse vor dieser Welle nur ganz vereinzelt nachweisbar (siehe die ersten Beiträge in diesem Blog). Das änderte sich nun, und zwar gewaltig.

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