Oberschwarzach. Hexenprozesse 1617/18 am Steigerwald II

Sogenanntes Julius Echter-Schloss in Oberschwarzach (Vorlage: Tilman2007, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons. Weitere Infos auf der Seite des Fördervereins Schloss Oberschwarzach)

Die Anfänge der folgenden Hexereiprozesse kennt man nicht, sie dürften aber spätestens im Februar oder März 1618 liegen. Das erste erhaltene Schreiben ist ein Konzept Fürstbischof Aschhausens vom 21. April 1618, und da waren die Verfahren schon weit fortgeschritten. Vier Personen, heißt es, seien in Oberschwarzach in Haft und gütlich und peinlich (also mit Folter) verhört worden. Er hat die Aussagen bekommen und fordert nun die Amtleute auf, das Oberschwarzacher Zentgericht ein Urteil verfassen zu lassen und dieses nach Würzburg zu schicken.

Weitere Befehle, auch zu weiteren Festnahmen, werden folgen (das ist wohl auch ein Hinweis an die Amtleute vor Ort, nicht auf eigene Faust tätig zu werden). Am 24. April 1618 erfahren wir aus einem Schreiben der beiden Oberschwarzacher Amtleute die Namen der vier wegen Zauberei inhaftierten Frauen: Margareta Scheubenass, die Schultheißin von Buch, Elisabeth Burkart aus Buch, Margareta Wolf aus Birkach und Margaretha Zirkl aus Oberschwarzach. Nur drei sind noch am Leben. Frau Scheubenass sei überraschend in der Haft gestorben, heißt es.

Die Schöffen haben das Urteil über die Frauen gesprochen, es liege dem Schreiben bei (heute ist das fol. 99r in der Akte: Alle vier Frauen sind durch das Feuer hinzurichten. Der Körper von Frau Scheubenass soll ausgegraben und ebenfalls verbrannt werden.)

„Verfast Urteil“: Der Beginn des Urteils der Zent Oberschwarzach gegen die vier Frauen, 24.4.1618. StAW, Hist. Saal 376, fol. 99r

Aschhausen reagierte auf dieses Schreiben am 27. April ungehalten: Er sei zu spät informiert worden und behalte sich Reaktionen vor – solche Statements, die das Verhältnis zwischen Landesherr und Beamten vor Ort beleuchten, sind selten. Es gab durchaus Spannungen. In der Sache bestätigte Aschhausen das Urteil der Schöffen und legte den Tag der Hinrichtung fest (10. Mai).

Die Amtleute antworteten darauf am 7. Mai eher lakonisch: Sie haben die Drohung des Fürstbischofs zur Kenntnis genommen. Immerhin wird hier klar, was den Landesherrn gestört hatte: Frau Scheubenass war in einem Grab bestattet worden, ohne ihn gefragt zu haben. Wie bereits in Remlingen, wo der Sohn von Frau Vay aus der Erdbestattung ableitete, dass seine Mutter unschuldig gewesen sei (Neubrunner Suppliken III), wird wieder deutlich, wie stark der Bestattungsritus der Hexen mit Bedeutung aufgeladen war. Die Körper mussten verbrannt werden, um sie ganz und gar von der Erde zu tilgen.

Dann berichten die Amtleute noch über Ursula Balling. Frau Balling war in der Landsknechts-Stube inhaftiert (wo war das? In Oberschwarzach hatte Julius Echter ein Schloss der Henneberger zu einem repräsentativen Amtshaus – siehe das Beitragsbild – umbauen lassen. Vielleicht kann man die Landknechts-Stube hier vermuten). Die anderen vier inhaftierten Frauen waren gemeinsam untergebracht, ein Ort wird nicht deutlich.

Frau Balling war schwanger, weshalb sie trotz Verurteilung nicht hingerichtet wurde, hat nun aber schon lange entbunden (der Mann hat das Kind abgeholt) und ist auf Weisung Aschhausens am Hinrichtungstag 7. April verschont worden. In einem Postscriptum wird nun vorgeschlagen, sie am 10. Mai mit den drei anderen Frauen zusammen hinzurichten.

Postscriptum zu Ursula Balling. StAW, Hist. Saal 376 zu fol . 98

Vom Hinrichtungstag 10. Mai gibt es keinen Bericht in der Akte. Aber die Prozesse in Oberschwarzach waren damit noch nicht am Ende.

Mehr dazu im nächsten Post.

Zuerst publiziert 13.1.2024.

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