Sogenanntes Julius Echter-Schloss in Oberschwarzach (Vorlage: Tilman2007, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons. Weitere Infos auf der Seite des Fördervereins Schloss Oberschwarzach)
Die Anfänge der folgenden Hexereiprozesse kennt man nicht, sie dürften aber spätestens im Februar oder März 1618 liegen. Das erste erhaltene Schreiben ist ein Konzept Fürstbischof Aschhausens vom 21. April 1618, und da waren die Verfahren schon weit fortgeschritten. Vier Personen, heißt es, seien in Oberschwarzach in Haft und gütlich und peinlich (also mit Folter) verhört worden. Er hat die Aussagen bekommen und fordert nun die Amtleute auf, das Oberschwarzacher Zentgericht ein Urteil verfassen zu lassen und dieses nach Würzburg zu schicken.
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