Mergentheim, Markelsheim, Würzburg. Eine Hinrichtung im Hof der Kanzlei im Mai 1628

Zwischen Dom und Neumünster: Das Areal der Kanzlei, gekennzeichnet mit der Zahl 2, auf dem sog. Homann-Stich von 1723, Vorlage MDZ via bavarikon.

Von Neubrunn im Jahr 1612 geht es nun ins Würzburg des Jahres 1628. Wir kommen also vom Land in die Stadt und wir kommen zugleich mitten in die Prozesswelle der Jahre 1626/29. In der Stadt Würzburg sind Hexenprozesse vor dieser Welle nur ganz vereinzelt nachweisbar (siehe die ersten Beiträge in diesem Blog). Das änderte sich nun, und zwar gewaltig.

Im Mai 1627 begann eine Serie regelmäßiger Hinrichtungen (dokumentiert im „Verzeichnis der Hexen-Leute, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet“, das zuerst 1745 und dann immer wieder gedruckt wurde).

Verzeichniß der Hexen-Leut …. Ältester Druck der Liste bei Eberhard David Hauber, Bibliotheca sive Acta et Scripta Magica, Lemgo 1745, Digitalisat MDZ.

Auf die Quellenproblematik dieser Liste gehe ich hier nicht ein. Hier zum Erstdruck bei Eberhard David Hauber, Variante bei wikisource aus Soldan 1843.

Der Fall, den ich vorstellen will, beginnt mit einem Schreiben von Fürstbischof Philipp Adolf von Ehrenberg aus dem März 1628. An sich ist die Überlieferungslage zu dieser Prozesswelle sehr schlecht, aber manchmal hat man Glück. Bei den folgenden Quellen handelt es sich um Unterlagen aus dem Archiv des Deutschen Ordens in Mergentheim, die seit einigen Jahren im Staatsarchiv Ludwigsburg digitalisiert frei zugänglich sind (Bestand B 262: Regierung Mergentheim, Strafprozesse). Zu den Hexenprozessen der Deutschordenskommende Mergentheim siehe den Beitrag von Karin Wohlschlegel (2004)1 .

Die Ludwigsburger Überlieferung erlaubt einen Blick ins Würzburger Geschehen. Der Fall selbst ist ausgesprochen schrecklich: Ein neun Jahre alter Junge wurde hingerichtet.

Am 21. März schrieb Philipp Adolph von Ehrenberg an den Administrator des Deutschen Ordens Johann Caspar von Stadion, also gewissermaßen an seinen Nachbarn: In Würzburg sei das Laster der Hexerei gerade bei der Jugend weit verbreitet. Bei den Untersuchungen sei ein neun Jahre alter Junge bezichtigt worden, der sich nun bei seinem Vater in Markelsheim befinde. Markelsheim gehörte zum Territorium des Deutschen Ordens (Infos zu Markelsheim bei leo-bw). Ehrenberg bat Stadion, den Jungen nach Würzburg überstellen zu lassen.

Die Quelle im Ganzen:

(Ich habe aus den zweiseitigen Digitalisaten des StAL hier pdfs gemacht, die ausschließlich die jeweilige Quelle abbilden. Wer die Quellen im Angebot des Staatsarchivs Ludwigsburg im Ganzen (Permalink) lesen möchte, was ich natürlich empfehle, sollte beachten, dass die Reihenfolge dort nicht chronologisch ist (die erste Quelle vom 21. März findet sich als Bild 9-11) und die Außenseite der Schreiben nach der Innenseite folgt (die Außenadresse dieses Schreibens ist die linke Seite auf Bild 11). In Ludwigsburg gibt es insgesamt neun Schreiben zu diesem Fall vom 21. März bis zum 29. Mai 1628.

Als nächstes sind Konzepte des Administrators vom 25. März in der Akte: Johann Caspar von Stadion schreibt an Ehrenberg, er habe gegen die Übergabe des Jungen nichts einzuwenden (StAL, B 262 Bü. 65, Bild 1). Auch Stadion will das Laster der Hexerei verfolgen und die heilsame justiz [.] befurdern. Dann wird noch geregelt, wie die Übergabe erfolgen soll: entweder in Bütthard oder auf an einem Grenzpunkt zwischen den Territorien. Außen auf dem Konzept ist als Betreff festgehalten:

Herrn bischoffen zu Würtzburg, solle Bernhardt Reichardts söhnlein zu Marckhelßheim gegen einen gewöhnlichen revers entweder naher Büthart oder uf der confinien praesentirt werden. 25. Martii anno et cetera 1628 (StAL, B 262 Bü 65, Bild 2).

Mit der Abwicklung der Übergabe wird der Hauskomtur und Rat Johann Konrad von Liechtenstein betraut (Konzept vom 25.3., Bild 2. Als Bild 11, 12, 13 findet sich eine Reinschrift dieses Schreibens in der Akte.)

Bernhard war nun in Würzburg. Am 2. April wurde er in der Stadt verhört. Das Verhör führten die „deputierten Räte“ durch, also durch Ehrenberg vermutlich eigens für diese Aufgabe ernannte Hofräte (damit sind wir wieder beim Problem des Gerichts: Wer wird hier tätig? Die „deputierten Räte“ dürften dieselben sein, die der Westfale Heinrich Schultheis in seiner „Ausführlichen Instruction“ von 1634 als spezielles Gericht für Hexenprozesse beschreibt. Siehe in der Instruction ab S. 490, zu dieser Gerichtsproblematik später mehr). Ehrenberg ließ sich über das Verhör berichten: Hans Bernhardt hatte in Würzburg und Markelsheim andere Knaben zur Hexerei verführt und in Markelsheim am Hexensabbat teilgenommen. Dies teilte Ehrenberg dem Administrator am 8. April mit:

Die Quelle im Ganzen:

In dieses Schreiben eingelegt war ein Auszug (extract) aus den Verhörprotokollen des Jungen. Demnach besuchte er in Würzburg die Schule der Jesuiten und war dort von einem anderen 9jährigen Jungen zur Hexerei verführt worden. (Dessen Name, Hans Philipp Faber, ein Seilersjunge, steht nicht in der erwähnten „Liste der Hexen-Leut“.) Bernhard schreibt den Teufelsbund mit Blut auf einen Zettel; er gesteht weiter die Taufe durch den Teufel, den Besuch von Teufelstänzen in Würzburg und Markelsheim und sogar Unzucht mit dem Teufel als Mädchen.

Deren ortten hab er gesehen und erkhandt die alte schusterin, vor deren hauß geigen gemahlt seyen, seye jetzundt bei ihrer tochter im hauß und zuvor seines vatters schusterin geweßen. Bernhard Reichardt beschreibt, wen er auf Hexentänzen gesehen hat (StAL, B 262 Bü 95, Bild 7).

Zwei Tage vor seiner Festnahme hat der Vater den Besen (gabel), mit dem er geflogen ist, verbrannt, und die Zauberschmiere ins Klo (secret) geworfen. Bernhard nennt Namen anderer Hexen, den Sohn des Zentgrafen hat er selbst verführt.

Ein heute kaum zu ertragender Text, wenn man bedenkt, dass Hans Bernhard Reichardt neun Jahre alt war.

Die Quelle im Ganzen:

 
 

Von Stadion antwortete nicht auf dieses Schreiben. Ende Mai ging dann in Mergentheim ein Schreiben aus Würzburg ein, in dem die Hinrichtung des Jungen mitgeteilt wurde:

Die Quelle im Ganzen:

Auch hier ist der bürokratische Tonfall schwer erträglich. RIP Hans Bernhard Reichard.

Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass Ehrenberg hier festhält, dass das Todesurteil vom Würzburger Stadt- und Brückengericht verfasst wurde. Dieses arbeitete also trotz der „deputierten Räte“ nach wie vor und fällte die Urteile, wie es vor der Prozesswelle üblich gewesen war. Zur Erinnerung: In diesem Gericht saßen Stadträte und Hofräte, die als Schöffen die Urteile fällten.

Johann Caspar von Stadion antwortete darauf am 29. Mai mit einem Schreiben, in dem er betonte, mit dem Handeln Ehrenbergs in dieser Angelegenheit vollkommen einverstanden zu sein (Bild drei und Bild vier im Digitalisat des StAL).

Das letzte Digitalisat im StAL in dieser Angelegenheit (Bild 13) nennt interessante Details zu den Prozessen in der Stadt Würzburg. Verfasst wurde es am 10. Mai 1628 in Würzburg von einem Johann Reikard, der sich „schultheis verwalter“ nennt – mehr kann ich zu ihm nicht sagen. Das digitalisierte Blatt ist ein Postscriptum zu einem anderen Schreiben, das nicht bekannt ist (vielleicht befindet es sich in den weit über 100 übrigen Schreiben in dieser Akte).

Bericht von Würtzburg wegen Bernhardt Reichardts zue Marckelßheim iustificirten söhnleins. Betreff auf dem Bericht aus Würzburg über Hinrichtungen vom 10. Mai 1628 (StAL, B 262 Bü 96, Bild 14)

Reikard berichtet hier, dass der Knabe aus Markelsheim am Vortag zusammen mit vier weiteren Opfern hingerichtet wurde. Bei der Hinrichtung war er sehr tapfer. Am Montag davor hat es eine weitere Hinrichtung gegeben: Ein Edelknabe von Redwitz wurde mit dem Schwert gerichtet. Dass die Würzburger Hexenprozesse in diesem Jahr die Standesgrenzen übersprangen und auch Kleriker und Adelige hingerichtet wurden, hat die Würzburger Prozesswelle 1626/29 schon für die Zeitgenossen besonders berüchtigt werden lassen. Der Name von Redwitz war allerdings, wenn ich richtig sehe, bislang unter den Opfern nicht bekannt. Redwitz hatte sich, schreibt Reikard, lang gewerth, und nach der Hinrichtung stellte man den Leichnam zur Abschreckung einen ganzen Tag lang öffentlich aus, bevor man ihn verbrannte.

Die Quelle im Ganzen:


Das Schreiben enthält als weiteres Detail den Hinrichtungsort: Im Hof der Kanzlei. Damit haben wir neben der städtischen Steuerstube (siehe Die erste Würzburger Hexe?) einen weiteren Hinrichtungsort mitten in der Stadt (die Kanzlei stand am heutigen Kürschnerhof zwischen Dom und Neumünster). Im oben erwähnten „Verzeichnis der Hexen-Leut“ wird der Kanzlei-Hof als Hinrichtungsort des Edelknaben von Rotenhan genannt. Dies ist also nicht neu, aber ein weiterer Beleg.

Neu scheint mir der Name von Redwitz als Opfer zu sein. In den mir vorliegenden Varianten des „Verzeichnisses“2 finde ich ihn nicht. Auch Bernhard Reichardt ist dort nicht genannt, aber es werden insgesamt zehn Opfer aus Neumünster angeführt (zwei 12jährige Schüler, acht Vikare und Chorherren). Und noch eine Beobachtung: von Redwitz wurde am 8. Mai, einem Montag, hingerichtet, sein Leichnam am 9. Mai zusammen mit denen der vier an diesem Tag Hingerichteten verbrannt. Es müsste sich also im „Verzeichnis“ ein Brand mit fünf Opfern Anfang Mai 1628 finden. Findet sich aber nicht.

Das bedeutet: Das „Verzeichnis“ ist auch für den von ihm abgedeckten Zeitraum nicht vollständig.

 

  1. Karin Wohlschlegel, Deutschordenskommende Mergentheim, in: Wider alle Hexerei und Teufelswerk. Die europäische Hexenverfolgung und ihre Auswirkungen auf Südwestdeutschland, hrsg. von Sönke Lorenz und Jürgen Michael Schmidt, Ostfildern 2004, 387–402. ↩︎
  2. Neben den oben verlinkten Varianten von Hauber (1745) und Soldan (1845) ist vor allem Arthur Bechtold (1940) zu nennen (A[rthur Andreas Carl] Bechtold, Aus der Hexenzeit, in: ders., Aus dem alten Würzburg. Beiträge zur Kulturgeschichte der Stadt, Würzburg 1940, 169-188. Literatur: Harald Schwillus, „Der bischoff läßt nit nach, bis er die gantze statt verbrennt hat“. Bemerkungen zu der 1745 veröffentlichten Liste der unter Fürstbischof Philipp Adolf von Ehrenberg wegen angeblicher Hexerei hingerichteter Menschen, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 49 (1987), 145–154. ↩︎

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