Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters V

Zwischen Dom und Neumünster: Das rote Gebäude zwischen Kürschnerhof und Domstraße war die Würzburger Regierungskanzlei (vermutlich sog. Urkatasterkarte, aus: www.geoportal.bayern.de). Hierhin wurden die Neubrunner vorgeladen, die mit der Würzburger Hexenpolitik nicht einverstanden waren.

Am 21. Oktober schrieb Neubrunn nochmals an den Remlinger Amtmann: Die Zauberinnen sollen erst entlassen werden, wenn der Gemeinde die Zentkosten ersetzt worden sind. Geschehe dies nicht, werde sie andere Wege finden – auch hier wird wieder unverhohlen gedroht.

Die Quelle im Ganzen:

Julius Echter hielt aber an der Freilassung fest. Die Indizien reichten nicht aus, um den Prozess weiterzuführen, heißt es in einem Schreiben vom 25. Oktober nach Remlingen. Dann wird erneut der Dialog mit der Gemeinde Neubrunn gesucht (wie man heute sagen würde). Wenn die Gemeinde mit der Entscheidung immer noch unzufrieden sei, solle der Remlinger Amtmann zwei oder drei Neubrunner für den 30. Oktober zur Kanzlei nach Würzburg laden, dort sollen sie sich vor unsern weltlichen räthen anmelden und weitter beschaids erwartten lassen. (Dass sie in Würzburg „Bescheid bekommen“ sollen klingt nicht unbedingt nach Dialog, aber man wird wohl miteinander geredet haben. Würzburg bietet den Neubrunnern jedenfalls mehr an als nur einen bloßen durch den Amtmann übermittelten Befehl.)

Die Quelle im Ganzen:

Damit sind wir am Ende der Hexereiverfahren aus Neubrunn im Jahr 1612. Wie soll man sie bewerten?

Ich denke, die Deutung, dass Würzburg (oder Julius Echter, ich benutze die beiden Bezeichnungen, wie man bemerkt haben wird, einfach synonym) die Verfolgungswünsche aus dem Dorf bremste, den mehrfach explizit vorgetragenen Folteraufforderungen nicht nachkam und schließlich für die Freilassung der beiden Frauen sorgte, dürfte eindeutig sein. Von einem fanatisierten Fürstbischof, der aus Wut über abweichendes Verhalten in seinem konfessionell durchregierten Musterstaat Hexen und besonders Frauen verfolgte, wo er nur konnte, findet sich nichts.

Trotzdem bleibt manches offen. Bei den Schreiben aus Neubrunn zeichnen Gericht, Schultheiß, Bürgermeister, „die ganze Gemeinde“ – es wird nicht deutlich, wer sich jeweils dahinter verbarg. Auch die Rolle des Kurmainzer Amtmanns Johann Fluhrer bleibt unklar. Goss er Öl ins Feuer, um ein Ausscheren der Neubrunner aus der Gerichtsbarkeit der Würzburger Zent zu erreichen? Dann könnte man argumentieren, dass Echter den Verfolgungswünschen aus Neubrunn genau deswegen nicht nachkam, weil er die Gerichtshoheit der Würzburger Zent demonstrieren wollte. Aber auch dann bliebe das Ergebnis dasselbe, dass Echter keine ideologische Hexenpolitik betrieb, sondern eine an den Interessen des Landesherrn orientierte.

… auch wir noch der zeit, do nicht anders inditien einkommen, ferners nicht zue procediren wissen. Der Prozess wird nicht weitergeführt, Julius Echter am 25. Oktober 1612 (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114).

Festzuhalten bleibt in jedem Fall die verblüffend selbstbewusst vertretene Position der Gemeinde. Beim Lesen denkt man manchmal an den Bauernkrieg. Peter Blickle hätte seine Freude an den Neubrunnern gehabt.

Auch beim Ursprung der Hexereibezichtigungen im Dorf (oder der Konflikte/Strukturen, die zu den Bezichtigungen führten), bleibt vieles unklar. Es ist schwer, sie durch die Quellen zu erkennen. Etwas rumort im Dorf, aber es dauert, bis es in die Akten kommt. Ich schließe hier an Überlegungen von Rainer Walz, Walter Rummel und Eva Labouvie aus den frühen 1990er Jahren zu Hexenprozessen in ländlichen Kontexten an.1 Vieles ist in Franken genau so, wie Walz es für Lippe beschrieben hat.2

Erkennbar ist immerhin, dass die Hexenzuschreibung vererbt wurde: Die Mutter war’s, die Tochter kann es auch. Das glaubten alle. Die Hexeneigenschaft wurde innerhalb der Familien weitergegeben. Man könnte sagen, dass hier gerade die Erinnerungskultur im Dorf eine fatale Wirkung entfaltete.
Dann ist auffällig, dass beide 1612 inhaftierte Frauen nach Neubrunn eingeheiratet hatten. Möglicherweise galt dies auch für die ebenfalls bezichtigte Frau von Martin Klug. Sie wehrte sich 1614 mit einer Injurienklage gegen Hexereivorwürfe, die der Lehrer von Neubrunn gegen sie erhoben hatte (siehe Staatsarchiv Wertheim G-Rep. 102 Nr. 7733 und G-Rep. 58 Nr. 102).

Hinweisen möchte ich noch auf die Rolle des Pfarrers (über die wir ansonsten in den Quellen selten etwas erfahren). Wenn man sich fragt, wie kommt der Teufel denn ins Dorf, fällt der Pfarrer von Neubrunn als Übermittler eher aus. Anscheinend war er kein Scharfmacher, sondern zog sich den Ärger der Rechtgläubigen zu, als er eine Totenmesse für die verstorbene Schultheißin las. Die verbreitete Vorstellung, Geistlichkeit und Obrigkeit hätten die Bevölkerung zu Hexenprozessen aufgehetzt, passt in Neubrunn nicht.

1616 kam es im Rahmen der Prozesswelle dieses Jahres zu erneuten Hexereivorwürfen in Neubrunn. Betroffen war unter anderen die Familie Schlör mit Vater, Mutter und zwei erwachsenen Kindern, die nach einem Unwetter als Verursacher im Dorf festgesetzt wurden. Die Mutter Margaretha Schlör stammte, wie Frau Spiess, aus Gamburg, war also eine weitere Eingeheiratete.

In diesem Jahr geriet auch Frau Wolz erneut in Verdacht. Man hatte sie beobachtet, wie sie vor einem Unwetter etwas in einer Wiese vergraben hatte, grub dies aus und fand – Träubelkerne. In diesen vermutete man ein Zaubermittel, und das reichte in Verbindung mit der Geschichte von Frau Wolz, ihre Verhaftung als Hexe zu fordern.

… treubelkern gefunden, daruff die vermutung und argwohne, derentwegen sie vor vier jarn auch bey der centh Remblingen in verhafft gelegen, desto stercker und gewiser der hexerey halben uff sie becrefftigt werden will. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 42)

Zum Jahr 1616 in Neubrunn sind noch mehr Unterlagen erhalten als zum Jahr 1612 (siehe StAWt-G Rep. 58 Nr. 42). Die Situation war noch schrecklicher als vier Jahre zuvor. Lynchjustiz stand im Raum. Einmal schreibt der Remlinger Amtmann nach Würzburg, die Neubrunner hätten gedroht, wenn man eine Frau freilasse, werde man sie als zauberin „mit steinen zu todt werffen“.

Von den Prozessen des Jahres 1616 in Neubrunn haben sich auch Unterlagen in Würzburg erhalten (StAW Historischer Saal 375, 227-233). Es gibt also auch Überlieferung der Kanzlei. Von den Verfahren des Jahres 1612 finden sich dagegen, soweit bis jetzt bekannt, keine Spuren im Würzburger Archiv. Meine frühere Einschätzung, dass sich sämtliche Fälle in der Überlieferung des Remlinger Zentgerichts auch in der Würzburger Überlieferung finden, muss also überdacht werden. Andererseits gab es 1612 in Neubrunn eben keine Verurteilungen. Das blieb übrigens auch 1616 so: Neubrunnerinnen wurden nicht hingerichtet.

Die beiden letzten Schriftstücke zu den Neubrunner Verfahren 1612 sind Abrechnungen. Das ist bei Hexenprozessen – deprimierenderweise – meistens so. Irgendjemand will hinterher immer Geld, meistens für die Haftkosten oder wegen des Erbes. Man erfährt aus diesen Rechnungen aber häufig auch unerwartetes Interessantes. So steht in der ersten dieser Rechnungen, dass der Sohn der alten Schultheißin, Elias Vay, auch persönlich nach Würzburg geschrieben hatte. Seine Mutter war laut Rechnung von Ortsbewohnern festgenommen und nach Remlingen geführt worden. Dafür erhielten sie Kost, als handelten sie in Ausübung eines Dienstes. Die Untertanen, könnte man sagen, machten die Obrigkeit selbst.

Und aus der zweiten Rechnung für die Frauen Wolz und Spiess geht hervor, dass der Zentgraf aus Remlingen nach Neubrunn geritten war, um dort Geld für ihre Verpflegung einzutreiben. Die Unterbringung von Frau Spiess im Remlinger Turm muss furchtbar gewesen sein: Diejenigen, die dabei halfen, sie aus dem Turm zu ziehen, erhielten dafür extra Wein. Schließlich ist der letzte Absatz interessant: Gemeinsame Zehrkosten des Remlinger Zentgrafen (in Würzburger Diensten), des Kurmainzer Amtmanns und des Ortsschultheißen. Die Vertreter der drei relevanten Obrigkeiten vor Ort (Würzburg, Kurmainz, das Dorf selbst) besprachen die Hexenprozesse gemeinsam.

Wie das Leben der beiden Frauen Wolz und Spiess nach der Freilassung weiterging, ist nicht bekannt. Aber zumindest von Frau Wolz weiß man durch die neuen Hexereivorwürfe sicher, dass sie 1616 noch in Neubrunn lebte.

  1. Mehr dazu im Forschungsbericht von Eva Labouvie, Hexenforschung als Regionalgeschichte. Probleme, Grenzen und neue Perspektiven, in: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich (Studien zur Regionalgeschichte 4), hrsg. von Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff, Jürgen Scheffler, Bielefeld 1994, 45–60. ↩︎
  2. Rainer Walz, Hexenglaube und magische Kommunikation im Dorf der frühen Neuzeit. Die Verfolgungen in der Grafschaft Lippe, Paderborn 1993. ↩︎

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