Neue Hexenquellen zur Herrschaft Büchold & Zur Problematik kleinerer Herrschaften

Schloss Büchold. Vorlage: wikimedia commons

Das Territorium des Hochstifts Würzburg war nicht geschlossen. Es gab zahlreiche Einsprengsel, in denen Fürsten (z.B. die Markgrafen von Ansbach), Grafen (z.B. Castell und Wertheim), aber auch Klöster (Ebrach war uns bei Oberschwarzach begegnet) oder Ritter und sonstige Herren (die von Thüngen, die Wolfskeel, die Schenken von Limpurg, …) Besitz oder Rechte hatten. Dazu gehörten gar nicht selten auch Hochgerichtsrechte, und das heißt: Diese Herren führten dann auch die Hexenprozesse.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters V

Zwischen Dom und Neumünster: Das rote Gebäude zwischen Kürschnerhof und Domstraße war die Würzburger Regierungskanzlei (vermutlich sog. Urkatasterkarte, aus: www.geoportal.bayern.de). Hierhin wurden die Neubrunner vorgeladen, die mit der Würzburger Hexenpolitik nicht einverstanden waren.

Am 21. Oktober schrieb Neubrunn nochmals an den Remlinger Amtmann: Die Zauberinnen sollen erst entlassen werden, wenn der Gemeinde die Zentkosten ersetzt worden sind. Geschehe dies nicht, werde sie andere Wege finden – auch hier wird wieder unverhohlen gedroht.

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Drei Neubrunner Suppliken. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters IV

Die zu Neunbrunn seind ubel zufrieden, das beede verdechtige weiber zu Remlingen wöllen ledig gelassen werden. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Julius Echter hatte angeordnet, die beiden als Hexen verhafteten Frauen Wolz und Spiess aus Neubrunn freizulassen. Am 16. Oktober kam diese Nachricht in Neubrunn an. Am selben Tag verfasste die Gemeinde ein Schreiben an den Remlinger Zentgrafen Johann Müller. Darin forderte sie ihn auf, die beiden Frauen zu foltern, wie dies in der kaiserlichen Gerichtsordnung vorgesehen sei.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter III

Das Loch wird größer … Fehlstelle in den Unterlagen StAWt-G Rep. 58 Nr. 114.

Als Reaktion auf das Schreiben aus Würzburg machte sich der Remlinger Zentgraf Müller zusammen mit dem Zentschreiber auf den Weg nach Neubrunn. Am 2. September verfasste er darüber einen Bericht nach Würzburg.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter Teil II

Schreiben an Zentgraf Johann Müller aus der Akte StAWt-G Rep. 58 Nr. 114. Charakteristisch für diese Akte ist die Fehlstelle oben links – vielleicht war hier eine Maus am Werk.

Was bisher geschah: In Neubrunn gab es im Juni 1612 Hexereiverdächtige. Festgenommen und nach Remlingen gebracht wurde die alte Schultheißin Margret Vay. Sie starb im August in der Haft, vermutlich an den Folgen der Folter.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle des Fürstbischofs Julius Echter

Neubrunn auf einer Karte von 1890 (aus: bayernatlas, www.geoportal.bayern.de, CC BY-ND 3.0 DE)

Ein Aufsatz zu Verfahren aus Neubrunn war vor jetzt knapp zehn Jahren meine erste Publikation zu den Würzburger Hexenprozessen. Für einen Vortrag in Neubrunn diesen Herbst habe ich die Sachen nochmals angesehen – und finde meine Deutung von damals nach wie vor plausibel. Der Verfolgungsdruck kam aus dem Dorf, Würzburg bremste. Das ist interessant für die Bewertung der Rolle Julius Echters.

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