Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters V

Zwischen Dom und Neumünster: Das rote Gebäude zwischen Kürschnerhof und Domstraße war die Würzburger Regierungskanzlei (vermutlich sog. Urkatasterkarte, aus: www.geoportal.bayern.de). Hierhin wurden die Neubrunner vorgeladen, die mit der Würzburger Hexenpolitik nicht einverstanden waren.

Am 21. Oktober schrieb Neubrunn nochmals an den Remlinger Amtmann: Die Zauberinnen sollen erst entlassen werden, wenn der Gemeinde die Zentkosten ersetzt worden sind. Geschehe dies nicht, werde sie andere Wege finden – auch hier wird wieder unverhohlen gedroht.

„Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters V“ weiterlesen

Drei Neubrunner Suppliken. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters IV

Die zu Neunbrunn seind ubel zufrieden, das beede verdechtige weiber zu Remlingen wöllen ledig gelassen werden. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Julius Echter hatte angeordnet, die beiden als Hexen verhafteten Frauen Wolz und Spiess aus Neubrunn freizulassen. Am 16. Oktober kam diese Nachricht in Neubrunn an. Am selben Tag verfasste die Gemeinde ein Schreiben an den Remlinger Zentgrafen Johann Müller. Darin forderte sie ihn auf, die beiden Frauen zu foltern, wie dies in der kaiserlichen Gerichtsordnung vorgesehen sei.

„Drei Neubrunner Suppliken. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters IV“ weiterlesen

Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter III

Das Loch wird größer … Fehlstelle in den Unterlagen StAWt-G Rep. 58 Nr. 114.

Als Reaktion auf das Schreiben aus Würzburg machte sich der Remlinger Zentgraf Müller zusammen mit dem Zentschreiber auf den Weg nach Neubrunn. Am 2. September verfasste er darüber einen Bericht nach Würzburg.

„Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter III“ weiterlesen