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Über dieses Blog

Das Headerbild stammt aus dem Ochsenfurter Zentgerichtsprotokoll der Jahre 1623-1628 (Staatsarchiv Würzburg, Rössner 1066).

Diese Webseite sollte die (Kunst-)Ausstellung „Hexen! Über Körper, Wissen und Macht“ im Würzburger Museum im Kulturspeicher (7.10.23-4.2.24) mit historischen Quellen zu den Hexenprozessen in Stadt und Stift Würzburg flankieren. Ich werde sie nun auch nach Ende der Ausstellung weiterführen mit dem Ziel, Quellen zu den relevanten Aspekten der Würzburger Prozesse vorzustellen. Da fehlt ja noch manches, wie kundige Leser bemerkt haben werden. Die Frequenz der Beiträge wird aber niedriger sein als bisher.

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Zwei Brüder aus Wertheim und ein weißer Löwe

Ein Löwe als Wappenhalter, aus: StAWt-G Rep. 102 Nr. 734

Die im letzten Post vorgestellte Verfolgungssupplik der Wertheimer Bürger ist ein Klassiker der Hexereigeschichtsschreibung: Johann Diefenbach hat sie bereits 1886 in seinem Buch „Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland“ abgedruckt (online bei google books, die Supplik S. 21/22). Diefenbach war ein dezidiert katholischer Autor (das Web gibt zu seiner Biographie erstaunlich wenig her, siehe www.deutsche-biographie.de), der seinen Text ausdrücklich als Replik auf das dezidiert protestantische Buch von Soldan/Heppe, Geschichte der Hexenprozesse (1880), konzipierte. (Die beiden aus der Kulturkampfzeit stammenden Werke wurden bis in die jüngste Zeit immer wieder nachgedruckt. Vor allem Soldan/Heppe ist, zuletzt auch durch Internet-Adaptionen, erstaunlich wirkungsmächtig. Es dürfte Zeitgenossen geben, die ihr Wissen über die Hexenprozesse aus diesen Werken beziehen und sich auf der Höhe der Forschung glauben.)

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Die Wertheimer Verfolgungssupplik vom Dezember 1628

Seit dem Herbst 1626 rollte im Hochstift Würzburg eine Welle von Hexenprozessen. Der letzte Post hat eine Instruktion aus dieser Welle vom Januar 1628 behandelt. Auch in den Kurmainzer Orten Miltenberg und Lohr gab es 1626 Hexenprozesse. In der zwischen den beiden Hochstiften liegenden Grafschaft Wertheim dagegen war man an dieser Welle bis dahin nicht beteiligt. Dass etwas passierte, nahm man aber durchaus wahr. Der Wertheimer Georg Kaltdorf (der uns schon als entschiedener Verfolgungsbefürworter begegnet ist), beschuldigte 1627 seinen Lehrjungen der Zauberei und drohte damit,

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Die Würzburger Prozesswelle 1626/29: Eine Instruktion vom Januar 1628

Nur Text: Instruktion Ehrenbergs für das Gericht zur Bestrafung der Zauberei in der Tübinger Handschrift Mh 541

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit nur einer einzigen Quelle. Aber sie hat es in sich. Es sind Anweisungen des Würzburger Fürstbischofs Philipp Adolf von Ehrenberg zum weiteren Ablauf der Hexenprozesse, erstellt mitten in der verheerenden Prozesswelle 1626/29. Den ersten Hinweis darauf habe ich bei Frank Sobiech gelesen (2019, S. 271 mit Anm. 434). In der Würzburger Hexenforschung scheint der Text ansonsten unbekannt zu sein.

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Geld und Hexenprozess. Wie wurden die Würzburger Verfahren finanziert?

Initiale am Beginn des Konfiskationsmandats von Philipp Adolph von Ehrenberg, 1627. Vorlage: StAW, Geistliche Sachen 1240

Bei der Bücholder Kostenrechnung aus dem letzten Beitrag ging es um die Begleichung der Kosten, die bei Hexenprozessen anfielen. Dazu ist die Vorstellung weit verbreitet, die Obrigkeiten hätten sich bei den Hexenprozessen bereichert. Mancher sieht hier gar die Haupttriebfeder der Verfahren. Was sagen die Würzburger Quellen dazu?

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Neue Hexenquellen zur Herrschaft Büchold & Zur Problematik kleinerer Herrschaften

Schloss Büchold. Vorlage: wikimedia commons

Das Territorium des Hochstifts Würzburg war nicht geschlossen. Es gab zahlreiche Einsprengsel, in denen Fürsten (z.B. die Markgrafen von Ansbach), Grafen (z.B. Castell und Wertheim), aber auch Klöster (Ebrach war uns bei Oberschwarzach begegnet) oder Ritter und sonstige Herren (die von Thüngen, die Wolfskeel, die Schenken von Limpurg, …) Besitz oder Rechte hatten. Dazu gehörten gar nicht selten auch Hochgerichtsrechte, und das heißt: Diese Herren führten dann auch die Hexenprozesse.

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Ochsenfurt IV. Die Zent Ochsenfurt 1627 in ihren Protokollen

Illustration aus dem Protokoll der Zent Ochsenfurt, Staatsarchiv Würzburg Roessner 1066

Im letzten Beitrag ging es um das Hexereimandat Fürstbischof Ehrenbergs, das das Domkapitel im Rahmen der Hexenprozesse in seiner Stadt Ochsenfurt in sein Protokollbuch eintrug. Wie ging es weiter mit den Prozessen in der Stadt Ochsenfurt?
Im Sommer 1627 war der 15jährige Schusterlehrling Hans Götz in Haft, der sich selbst und andere der Hexerei bezichtigt hatte. Ebenfalls inhaftiert waren Ursula Röhm und Catharina Michel, beide Bäckersfrauen aus Ochsenfurt, sowie Magdalena, die 12jährige Tochter von Ursula Röhm. Für den Sommer 1627 ist die Überlieferung sehr dicht, weil es neben den bereits

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Die Hexereimandate Fürstbischof Ehrenbergs. Ochsenfurt in den Protokollen des Domkapitels III

Philipp Adolf von Ehrenberg, Fürstbischof von Würzburg 1623-1631. Detail aus einem Ölgemälde von Hans Ulrich Büeler aus dem Jahr 1623 im Museum für Franken via wikimedia commons.

Auf den Bericht über den Auftritt des Kanzlers im Domkapitel im Mai 1627, mit dem der letzte Beitrag schloss, folgt im Protokoll des Kapitels ein längerer Text: Es ist das Mandat des Fürstbischofs Ehrenberg zur Hexenverfolgung und zur Konfiskation des Besitzes der Hexen, das der Kanzler vorgestellt hatte.

Der Text ist ebenso schwer verständlich wie schwer verdaulich. Ehrenberg betont seinen Willen, den Auftrag Gottes umzusetzen und die Hexen auszurotten. Der Gott, um den es hier geht, ist ein strafender Gott. Er hat bereits Hunger, Pest und Krieg geschickt, um die Menschen zu strafen, ohne Erfolg. Wenn nichts passiert und die Obrigkeit nicht endlich handelt, wird er das ganze Land vernichten wie einst Sodom und Gomorrha. Als konkrete Maßnahme wird beschlossen, zur Finanzierung der Prozesse Teile des Besitzes der Hingerichteten einzuziehen. Der Umfang ist abhängig von der Familie der Hingerichteten: Haben sie Kinder, soll ein Drittel des Besitzes konfisziert werden, gibt es Verwandte bis zum 2. Grad, die Hälfte. Hat jemand überhaupt keine nähere Verwandtschaft, wird das gesamte Vermögen eingezogen. Nachdem die Prozesskosten gedeckt sind, soll überschüssiges Geld frommen Zwecken zu Gute kommen. Schließlich wird noch geregelt, dass in allen Orten, in denen es Hinrichtungen gab, ein Gremium von Personen eingesetzt werden soll, das die Beschlagnahmungen durchführt.

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Ochsenfurt. Hexereifälle in den Protokollen des Domkapitels Würzburg II

Fränkischer Rechen, Helm, Helmdecke, Büffelhörner: Wappen des Domkapitels als Supralibros auf dem Protokollband des Würzburger Domkapitels aus dem Jahr 1627, StAW

Der Tumult, bei dem die Ochsenfurter nach einem Nachtfrost im April die Bestrafung der Hexen forderten, ist auch in einem Amtsbuch der Stadt Ochsenfurt dokumentiert. Die Stadt hielt hier ihre Korrespondenz mit dem Domkapitel fest. Unter dem 17. April 1627 ist eingetragen: Nachts hatte es Frost gegeben und man fürchtete Schäden an den Weinstöcken. Am Morgen hatten sich „vil burger uff der prückhen und uff der gassen zusammen rotirt, die noth einander geclagt“, dann gingen sie in die Kellerei, wo der Zentgraf sie befragte, „und sie darauff uff eine und die andere persohn, so sie der hexerey wegen im verdacht, ihre aussag … gethan haben sollen.“ Ochsenfurt war „voller geschrey

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Ochsenfurt. Hexereifälle in den Protokollen des Würzburger Domkapitels

Ochsenfurt auf einem Stahlstich nach einer Zeichnung von 1847 (Fritz Bamberger/Carl Mayer), Vorlage: Staatsbibliothek München via bavarikon

Im Digitalangebot des Staatsarchivs Würzburg ist Großes geschehen: Die Protokolle des Domkapitels Würzburg sind online. Komplett! 1504-1803! Immer wieder wurde gefordert, die Protokolle als zentrale Quelle für die unterfränkische Geschichte zu edieren, nun sind Digitalisate da. Wunderbar!

Die Scans stehen als Einzelbilder über den DFG-Viewer zur Verfügung. Man kann sie nicht zusammenhängend durchsuchen (nicht so wunderbar), auch ist der Text nicht maschinenlesbar – aber das wird dann der nächste Schritt.

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Hexendorf Erlenbach

Urgichten (finale Geständnisse) deren zu Heidenfeldt liegenden hexen mit nahmen Schefers Dörlein, schultheißen Hansen Dörlein, Marget, Wendels Clausen .. dochter, dan Michelein, Jörg Götzen stiffsohn, alle zu Erlenbach den 11. Martii anno et cetera 1634. Aus: Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 58 Nr. 123

Der bei Marktheidenfeld liegende Ort Erlenbach ist uns bereits begegnet: Das 12 Jahre alte Margretlein, das sich 1616 selbst der Hexerei bezichtigt hatte, stammte aus dem Ort (siehe hier). Im Herbst 1616 gab es in Erlenbach eine Untersuchung über „beschreite persone im hexenwerck“. Der Zentgraf befragte offenbar sämtliche Haushaltsvorstände über ihnen bekannte Hexereibeschuldigungen. 15 der 62 Befragten gaben zwischen ein und vier Personen als verdächtig an, immer wieder wurde „Lohe Cunze frau“ genannt.

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