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Über dieses Blog

Das Headerbild stammt aus dem Ochsenfurter Zentgerichtsprotokoll der Jahre 1623-1628 (Staatsarchiv Würzburg, Rössner 1066).

Hier entsteht eine Webseite zu den Hexenprozessen in Stadt und Hochstift Würzburg. Ziel ist, aus Anlass der Ausstellung “Hexen! Über Körper, Wissen und Macht” (Vorbericht BR, Inhaltsverzeichnis Katalog) im Würzburger Museum im Kulturspeicher (7.10.23-14.1.24) schriftliche historische Quellen vorzustellen.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters V

Zwischen Dom und Neumünster: Das rote Gebäude zwischen Kürschnerhof und Domgasse war die Würzburger Regierungskanzlei (vermutlich sog. Urkatasterkarte, aus: www.geoportal.bayern.de). Hierhin wurden die Neubrunner vorgeladen, die mit der Würzburger Hexenpolitik nicht einverstanden waren.

Am 21. Oktober schrieb Neubrunn nochmals an den Remlinger Amtmann: Die Zauberinnen sollen erst entlassen werden, wenn der Gemeinde die Zentkosten ersetzt worden sind. Geschehe dies nicht, werde sie andere Wege finden – auch hier wird wieder unverhohlen gedroht.

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Drei Neubrunner Suppliken. Zur Bewertung der Rolle Julius Echters IV

Die zu Neunbrunn seind ubel zufrieden, das beede verdechtige weiber zu Remlingen wöllen ledig gelassen werden. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Julius Echter hatte angeordnet, die beiden als Hexen verhafteten Frauen Wolz und Spiess aus Neubrunn freizulassen. Am 16. Oktober kam diese Nachricht in Neubrunn an. Am selben Tag verfasste die Gemeinde ein Schreiben an den Remlinger Zentgrafen Johann Müller. Darin forderte sie ihn auf, die beiden Frauen zu foltern, wie dies in der kaiserlichen Gerichtsordnung vorgesehen sei.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter III

Das Loch wird größer … Fehlstelle in den Unterlagen StAWt-G Rep. 58 Nr. 114.

Als Reaktion auf das Schreiben aus Würzburg machte sich der Remlinger Zentgraf Müller zusammen mit dem Zentschreiber auf den Weg nach Neubrunn. Am 2. September verfasste er darüber einen Bericht nach Würzburg.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter Teil II

Schreiben an Zentgraf Johann Müller aus der Akte StAWt-G Rep. 58 Nr. 114. Charakteristisch für diese Akte ist die Fehlstelle oben links – vielleicht war hier eine Maus am Werk.

Was bisher geschah: In Neubrunn gab es im Juni 1612 Hexereiverdächtige. Festgenommen und nach Remlingen gebracht wurde die alte Schultheißin Margret Vay. Sie starb im August in der Haft, vermutlich an den Folgen der Folter.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle des Fürstbischofs Julius Echter

Neubrunn auf einer Karte von 1890 (aus: bayernatlas, www.geoportal.bayern.de, CC BY-ND 3.0 DE)

Ein Aufsatz zu Verfahren aus Neubrunn war vor jetzt knapp zehn Jahren meine erste Publikation zu den Würzburger Hexenprozessen. Für einen Vortrag in Neubrunn diesen Herbst habe ich die Sachen nochmals angesehen – und finde meine Deutung von damals nach wie vor plausibel. Der Verfolgungsdruck kam aus dem Dorf, Würzburg bremste. Das ist interessant für die Bewertung der Rolle Julius Echters.

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Hexentanz in Gerolzhofen

(Detail einer Hexensabbat-Darstellung. Vorlage: Witchcraft-Collection der Universität Cornell, dort beschrieben mit: “Hexensabbat in Trier. Erfurt 1593? Presumed to be in the public domain”. Das Bild im Ganzen)

Nachdem es letztes Mal um Hexentänze in Würzburg ging, heute zwei Beschreibungen des Hexensabbats aus der Zent Gerolzhofen. Zunächst aus dem Verhör von Catharina Schreiner, Alitzheim:

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Hexentänze in Würzburg und auf dem Land

(Detail einer Hexensabbat-Darstellung. Vorlage: Witchcraft-Collection der Universität Cornell, dort beschrieben mit: “Hexensabbat in Trier. Erfurt 1593? Presumed to be in the public domain”. Das Bild im Ganzen)

Die Vorstellung, Hexen hätte sich auf Tänzen getroffen, gehört zum Kernbestand des kumulativen Hexereidelikts, seitdem es um 1420 in Savoyen erstmals juristisch verfolgt wurde. (Dessen Elemente: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Flug durch die Luft, Besuch einer Hexenversammlung,

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Theater des Schreckens? Hinrichtungstage in Remlingen

Remlingen mit der Hinrichtungsstätte Centberg auf einer Karte von 1890 (aus: bayernatlas, www.geoportal.bayern.de, CC BY-ND 3.0 DE)

Wolfgang Behringer hat auf der Tagung des Arbeitskreises für interdisziplinäre Hexenforschung in Weingarten 2022 (Tagungsbericht) die These vertreten, der hohe Anteil der geistlichen Staaten an den Hexenprozessen der Frühen Neuzeit sei auch mit dem Versuch zu erklären, ihre defizitäre Staatlichkeit (Stichwort failed states) durch öffentlich inszenierte Gerichtsbarkeit zu kompensieren. Im Vollzug der Hinrichtungen, so das Argument, demonstrierte man den Untertanen eine funktionierende Justiz und damit eine Obrigkeit, die die in sie gesetzten Erwartungen erfüllte.
Stimmt das für das Hochstift Würzburg?

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Stadträte als Hexenrichter

Franz Agricola, Zaubereitraktat (Würzburg 1627), Detail des Titelblatts (Digitalisat der UB Erlangen)

Die (Stadt-) Würzburger Hexenprozesse wurden vom Stadt- und Brückengericht als zuständigem Kriminalgericht geführt. Seine Mitglieder waren Würzburger Bürger. Sie wurden vom Fürstbischof ernannt und fungierten als Schöffen. Unter ihnen war auch eine ganze Reihe von Stadträten,

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Der Volkacher Drache

(Beitragsbild: Lambert von St. Omer, Liber Floridus (12. Jh). HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 1 Gud. Lat. fol. 15v)

Nun fehlt noch der versprochene Drache über Volkach. Von ihm ist die Rede in einem Schreiben der Stadt Volkach nach Würzburg, in dem es auch um Anna Müller geht (siehe die vorherigen Posts: Anna Müller saß 1596 als Hexe in Würzburg in Haft).
Der Stadtschultheiß Barthel Schaup hatte nämlich, heißt es einleitend, Julius Echter über den Drachen berichtet, und dieser daraufhin an die Stadt geschrieben: Er wollte mehr Informationen und vor allem Zeugenaussagen. (Nebenbei erfahren wir, dass Anna Müller und ihr Mann nur als Pächter –

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