Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle von Fürstbischof Julius Echter Teil II

Schreiben an Zentgraf Johann Müller aus der Akte StAWt-G Rep. 58 Nr. 114. Charakteristisch für diese Akte ist die Fehlstelle oben links – vielleicht war hier eine Maus am Werk.

Was bisher geschah: In Neubrunn gab es im Juni 1612 Hexereiverdächtige. Festgenommen und nach Remlingen gebracht wurde die alte Schultheißin Margret Vay. Sie starb im August in der Haft, vermutlich an den Folgen der Folter.

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Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle des Fürstbischofs Julius Echter

Neubrunn auf einer Karte von 1890 (aus: bayernatlas, www.geoportal.bayern.de, CC BY-ND 3.0 DE)

Ein Aufsatz zu Verfahren aus Neubrunn war vor jetzt knapp zehn Jahren meine erste Publikation zu den Würzburger Hexenprozessen. Für einen Vortrag in Neubrunn diesen Herbst habe ich die Sachen nochmals angesehen – und finde meine Deutung von damals nach wie vor plausibel. Der Verfolgungsdruck kam aus dem Dorf, Würzburg bremste. Das ist interessant für die Bewertung der Rolle Julius Echters.

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Hexentanz in Gerolzhofen

(Detail einer Hexensabbat-Darstellung. Vorlage: Witchcraft-Collection der Universität Cornell, dort beschrieben mit: „Hexensabbat in Trier. Erfurt 1593? Presumed to be in the public domain“. Das Bild im Ganzen)

Nachdem es letztes Mal um Hexentänze in Würzburg ging, heute zwei Beschreibungen des Hexensabbats aus der Zent Gerolzhofen. Zunächst aus dem Verhör von Catharina Schreiner, Alitzheim:

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Hexentänze in Würzburg und auf dem Land

(Detail einer Hexensabbat-Darstellung. Vorlage: Witchcraft-Collection der Universität Cornell, dort beschrieben mit: „Hexensabbat in Trier. Erfurt 1593? Presumed to be in the public domain“. Das Bild im Ganzen)

Die Vorstellung, Hexen hätte sich auf Tänzen getroffen, gehört zum Kernbestand des kumulativen Hexereidelikts, seitdem es um 1420 in Savoyen erstmals juristisch verfolgt wurde. (Dessen Elemente: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Flug durch die Luft, Besuch einer Hexenversammlung,

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Theater des Schreckens? Hinrichtungstage in Remlingen

Remlingen mit der Hinrichtungsstätte Centberg auf einer Karte von 1890 (aus: bayernatlas, www.geoportal.bayern.de, CC BY-ND 3.0 DE)

Wolfgang Behringer hat auf der Tagung des Arbeitskreises für interdisziplinäre Hexenforschung in Weingarten 2022 (Tagungsbericht) die These vertreten, der hohe Anteil der geistlichen Staaten an den Hexenprozessen der Frühen Neuzeit sei auch mit dem Versuch zu erklären, ihre defizitäre Staatlichkeit (Stichwort failed states) durch öffentlich inszenierte Gerichtsbarkeit zu kompensieren. Im Vollzug der Hinrichtungen, so das Argument, demonstrierte man den Untertanen eine funktionierende Justiz und damit eine Obrigkeit, die die in sie gesetzten Erwartungen erfüllte.
Stimmt das für das Hochstift Würzburg?

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Stadträte als Hexenrichter

Franz Agricola, Zaubereitraktat (Würzburg 1627), Detail des Titelblatts (Digitalisat der UB Erlangen)

Die (Stadt-) Würzburger Hexenprozesse wurden vom Stadt- und Brückengericht als zuständigem Kriminalgericht geführt. Seine Mitglieder waren Würzburger Bürger. Sie wurden vom Fürstbischof ernannt und fungierten als Schöffen. Unter ihnen war auch eine ganze Reihe von Stadträten,

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Der Volkacher Drache

(Beitragsbild: Lambert von St. Omer, Liber Floridus (12. Jh). HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 1 Gud. Lat. fol. 15v)

Nun fehlt noch der versprochene Drache über Volkach. Von ihm ist die Rede in einem Schreiben der Stadt Volkach nach Würzburg, in dem es auch um Anna Müller geht (siehe die vorherigen Posts: Anna Müller saß 1596 als Hexe in Würzburg in Haft).
Der Stadtschultheiß Barthel Schaup hatte nämlich, heißt es einleitend, Julius Echter über den Drachen berichtet, und dieser daraufhin an die Stadt geschrieben: Er wollte mehr Informationen und vor allem Zeugenaussagen. (Nebenbei erfahren wir, dass Anna Müller und ihr Mann nur als Pächter –

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Das Ende der Verfahren gegen die Volkacherinnen

Der letzte Post endete mit Frau Müllers unter der Folter erzwungenem Geständnis, eine Hexe zu sein. Am 1. Oktober berichtete sie von Gabelfahrten mit der Binzing, von Buhlschaft (also Geschlechtsverkehr) mit ihrem Teufel (der Heinz hieß), von Gottesabsage – alles harte Indizien im Hexenprozess. Später widerrief sie alles. Das wiederholte sich: Folter, Geständnis, Widerruf. Schließlich hält das Protokoll die Aussage fest: „Man thue ir unrecht, man soll nachfragen, es werde sich anderst befinden, die tortur bring sie darzu.“ (126r)

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Drei Volkacherinnen im Würzburger Stockhaus

(Das Areal mit dem Würzburger Stockhaus auf dem Homann-Plan von 1723, Vorlage: MDZ via bavarikon)

Was wir über den folgenden Fall wissen, beginnt mit einem Schreiben des Schultheißen von Volkach nach Würzburg vom 15. August 1596. Der Schultheiß schreibt hier an Fürstbischof Julius Echter, auf Befehl des Bischofs sei das als Hexe beschreite Dienstmädchen von Konrad Ries aus Volkach nach Würzburg gebracht und dem Stockmeister überantwortet worden.

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Würzburg schreibt nach Remlingen

(Das Beitragsbild stammt aus einer um 1680 in Amsterdam gedruckten Karte des Fränkischen Reichskreises, digitalisiert auf bavarikon.de.)

Das Margretlein kam also gegen den Willen der Gemeinde wieder zurück nach Erlenbach. (Zum Beginn der Geschichte im letzten Post.) Im Ort gab es Widerstand, und Vater Hedwig musste wohl Drohungen gegen sich und sein Mädchen erleben. Das ergibt sich aus einer Weisung Echters nach Remlingen vom 27. August, in dem auf ein Schreiben von Thoma Hedwig an ihn Bezug genommen wird (dieses Schreiben ist nicht erhalten). Echter weist hier Amtmann Lotter an dafür zu sorgen, dass Vater und Tochter vor Übergriffen der Gemeinde geschützt werden. (Schwer zu sagen, wie

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