Das Margretlein aus Erlenbach

Im Mai 1616 kam es westlich von Würzburg Richtung Taubertal zu Unwettern mit Hagel und Frösten. Bis heute ist der Mai in unserer Gegend eine sensible Zeit: Die zarten Triebe des Weins sind empfindlich. Fröste können enormen Schaden bis hin zum totalen Ernteausfall anrichten. So auch damals. Aber damals bewirkten diese Unwetter noch etwas anderes. Man glaubte nämlich, die Unwetter seien von Hexen gemacht. Eine Eingabe der Gemeinde Gamburg von Ende Mai sprach den Zusammenhang direkt an: Nach Frost in der Walburgisnacht hatte es an Urban (25. Mai) Hagelschlag gegeben, der Wein war vernichtet. Nach dem Sturm hatte man auf eigene Faust zwei Frauen festgesetzt, die durch Zauberei das Unwetter gemacht hatten. Die Gemeinde verlangte nun von ihrer Obrigkeit, gegen die Frauen vorzugehen. Denn das Recht fordere, „das man die zauberinnen nicht soll leben lassen.“

Die Eingabe der Gamburger, gerichtet an Schweikard von Sickingen, befindet sich unter der Signatur A 13173 im Archiv des Juliusspitals (zu benutzen über das Stadtarchiv Würzburg. In der Reihe der „Bayerischen Archivinventare“ gibt es ein gedrucktes Findbuch des Juliusspital-Archivs, das leider nicht digitalisiert vorliegt). Sie ist typisch für Frühjahr und Sommer 1616, in denen es in Unterfranken zu intensiven Hexenverfolgungen kam. Damals muss eine regelrechte Hexenpanik geherrscht haben. Wie konnte es dazu kommen?

Warum?

Damit sind wir zum ersten Mal bei der Frage nach den Ursachen für die Hexenverfolgungen in diesen Jahren. Vorläufige Antwort: Das Wetter (oder die wettersensible Abhängigkeit der Bevölkerung vom Wein) spielte eine Rolle, reicht aber als alleiniger Grund nicht aus. Denn die Prozesswelle, die wir hier beobachten, hatte bereits im Dezember 1615 in Gerolzhofen begonnen. Ich komme darauf zurück.

Zeichnung eines Hofrats auf dem Schreiben aus Würzburg (StAWt, G-Rep. 58 Nr. 116, 16. August 1616)

An dieser Stelle möchte ich nun einen Fall mitten aus dieser Hexenpanik im Sommer 1616 vorstellen, der recht gut dokumentiert ist. Überlieferung findet sich an mehreren Stellen:

Es handelt sich um ein 12 Jahre altes Mädchen, Margret Hedwig aus Erlenbach, die sich in dieser Hexenpanik selbst als Hexe bezeichnete. Das kam gar nicht so selten vor. Margret wurde in Remlingen inhaftiert und Ende Juli erstmals verhört. Margret kannte sich in Hexendingen gut aus, und genau das machte die Sache gefährlich. (Wobei klar ist, dass in den Protokollen der Verhöre häufig genau das steht, was die Verhörenden hören wollten oder den Opfern vorsagten, um es dann aufschreiben zu können. Aber bei Margret scheinen mir die Aussagen recht individuell zu sein.) Ihre Großmutter, die Witwe Schmidt aus Altertheim, hat sie zur Hexerei verführt (die Angabe einer Lehrerin in Zauberdingen galt in der Carolina, der Strafprozessordnung Kaiser Karls V., als Indiz), sie hat den Teufel bei ihrer Großmutter getroffen und mit ihm aus einem schwarzen Becher getrunken (worauf sie ein Gefühl hat, als wenn ihr jemand mit einem „klüpffel wieder das herz schlüge“), sie spricht eine Gebetsformel (ich stehe auf dem Mist, verleugne unsern Herrn Jesu Christ und alle seine Engel, laut Elmar Weiss eine in Franken weit verbreitete Formel für die Teufelstaufe – die Hexen mussten Gott absagen und sich dem Teufel verpflichten). Außerdem stand die Großmutter ohnehin in Hexereiverdacht (sie war dreimal verheiratet gewesen, alle drei Männer waren gestorben) und Margret sagt aus, die alte Frau habe das Unwetter an Pfingsten gemacht, das so große Schäden angerichtet habe (Schadenszauber: ein weiteres Indiz in der Carolina).

Untersuchungen wurden angestellt, Schreiben gingen hin und her. Die von dem Remlinger Gericht ermittelten Indizien reichten der Würzburger Regierung und Bischof Julius Echter für eine Verurteilung nicht aus. Die Freilassung Margrets wurde angeordnet. Daraufhin schrieb die Gemeinde Erlenbach eine Supplik an Echter, die dieser am 16. August 1616 mit einem Begleitschreiben nach Remlingen weiterleitete.

Als Betreff ist außen notiert: „Schultheis und gericht zu Erlabach neben den eltern bitten das 12järige mägdlein nit wider nacher haus zu lassen dieweiln sie das hexenwerk gestendig, andere kinder verfuhre“. Die Supplik von Schultheiß, Gericht und ganzer Gemeinde Erlenbach nimmt Bezug auf eine frühere Supplik, in der man „wegen ausreutung des zauberlasters“ geschrieben hatte. Echter hatte angeordnet, das Mädchen nach Hause zu schicken, heißt es hier, der Pfarrer solle es trösten und ermahnen, die Eltern gut auf es aufpassen.
Die Gemeinde schreibt nun: Die Eltern wollen das Mädchen, das eine Hexe ist, nicht zurück. Es hat gestanden und die Unteraltertheimerin ist seit langem der Zauberei verdächtig. An Pfingsten hat sie das schwere Gewitter mit Hagelschlag gemacht, das so großen Schaden angerichtet hat. Darüber hat sie sogar der Schultheiß befragt und sie war eine Zeitlang deswegen im „Narrenhaus“. Die Gemeinde verlangt, diese Frau einem peinlichen Verhör zu unterziehen: „Wir auch hoffen, Euer Fürstlichen Gnaden genugsame ursach haben, gedachte alte der scherpffe nach peinlich zu fragen“. Das heißt: Sie sollte gefoltert werden, um ein Geständnis zu bekommen. Die Folteraufforderung wird am Schluss nochmals variiert: „… flehen und bitten, die wollen besagte frau von Unteraltertheim mit allem ernst zu examiniren, auff das der grundt ans tagliecht kommen, und die liebe feldfrücht desto weniger schadens von solchen gottlosen hellenbräuten leiden mögen …“. Und das Mädchen soll nicht nach Erlenbach zurückkommen, damit es keine anderen Kinder aus dem Ort verführen kann.


Julius Echter leitet das Schreiben mit einem Begleitschreiben vom 16. August nach Remlingen weiter: Es bleibt bei der Freilassung des Mädchens, und neue Indizien gegen die Frau aus Unteraltertheim liegen auch nicht vor. Zentgraf /Amtmann sollen dies der Gemeinde mitteilen. Wenn sie Margret nicht im Dorf zurückhaben möchten, sollen sie sie anderswo unterbringen – auf eigene Kosten.

Die Remlinger Amtleute hielten den Inhalt des Schreibens in Kurzform außen fest.

Eine weitere Quelle zum Margretlein kommt im nächsten Blogbeitrag samt Informationen dazu, was das für ein Gericht war in Remlingen, dessen Unterlagen hier vorgestellt werden.

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