Die Würzburger Prozesswelle 1626/29: Eine Instruktion vom Januar 1628

Nur Text: Instruktion Ehrenbergs für das Gericht zur Bestrafung der Zauberei in der Tübinger Handschrift Mh 541

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit nur einer einzigen Quelle. Aber sie hat es in sich. Es sind Anweisungen des Würzburger Fürstbischofs Philipp Adolf von Ehrenberg zum weiteren Ablauf der Hexenprozesse, erstellt mitten in der verheerenden Prozesswelle 1626/29. Den ersten Hinweis darauf habe ich bei Frank Sobiech gelesen (2019, S. 271 mit Anm. 434). In der Würzburger Hexenforschung scheint der Text ansonsten unbekannt zu sein.

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Geld und Hexenprozess. Wie wurden die Würzburger Verfahren finanziert?

Initiale am Beginn des Konfiskationsmandats von Philipp Adolph von Ehrenberg, 1627. Vorlage: StAW, Geistliche Sachen 1240

Bei der Bücholder Kostenrechnung aus dem letzten Beitrag ging es um die Begleichung der Kosten, die bei Hexenprozessen anfielen. Dazu ist die Vorstellung weit verbreitet, die Obrigkeiten hätten sich bei den Hexenprozessen bereichert. Mancher sieht hier gar die Haupttriebfeder der Verfahren. Was sagen die Würzburger Quellen dazu?

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Die Hexereimandate Fürstbischof Ehrenbergs. Ochsenfurt in den Protokollen des Domkapitels III

Philipp Adolf von Ehrenberg, Fürstbischof von Würzburg 1623-1631. Detail aus einem Ölgemälde von Hans Ulrich Büeler aus dem Jahr 1623 im Museum für Franken via wikimedia commons.

Auf den Bericht über den Auftritt des Kanzlers im Domkapitel im Mai 1627, mit dem der letzte Beitrag schloss, folgt im Protokoll des Kapitels ein längerer Text: Es ist das Mandat des Fürstbischofs Ehrenberg zur Hexenverfolgung und zur Konfiskation des Besitzes der Hexen, das der Kanzler vorgestellt hatte.

Der Text ist ebenso schwer verständlich wie schwer verdaulich. Ehrenberg betont seinen Willen, den Auftrag Gottes umzusetzen und die Hexen auszurotten. Der Gott, um den es hier geht, ist ein strafender Gott. Er hat bereits Hunger, Pest und Krieg geschickt, um die Menschen zu strafen, ohne Erfolg. Wenn nichts passiert und die Obrigkeit nicht endlich handelt, wird er das ganze Land vernichten wie einst Sodom und Gomorrha. Als konkrete Maßnahme wird beschlossen, zur Finanzierung der Prozesse Teile des Besitzes der Hingerichteten einzuziehen. Der Umfang ist abhängig von der Familie der Hingerichteten: Haben sie Kinder, soll ein Drittel des Besitzes konfisziert werden, gibt es Verwandte bis zum 2. Grad, die Hälfte. Hat jemand überhaupt keine nähere Verwandtschaft, wird das gesamte Vermögen eingezogen. Nachdem die Prozesskosten gedeckt sind, soll überschüssiges Geld frommen Zwecken zu Gute kommen. Schließlich wird noch geregelt, dass in allen Orten, in denen es Hinrichtungen gab, ein Gremium von Personen eingesetzt werden soll, das die Beschlagnahmungen durchführt.

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Ochsenfurt. Hexereifälle in den Protokollen des Domkapitels Würzburg II

Fränkischer Rechen, Helm, Helmdecke, Büffelhörner: Wappen des Domkapitels als Supralibros auf dem Protokollband des Würzburger Domkapitels aus dem Jahr 1627, StAW

Der Tumult, bei dem die Ochsenfurter nach einem Nachtfrost im April die Bestrafung der Hexen forderten, ist auch in einem Amtsbuch der Stadt Ochsenfurt dokumentiert. Die Stadt hielt hier ihre Korrespondenz mit dem Domkapitel fest. Unter dem 17. April 1627 ist eingetragen: Nachts hatte es Frost gegeben und man fürchtete Schäden an den Weinstöcken. Am Morgen hatten sich „vil burger uff der prückhen und uff der gassen zusammen rotirt, die noth einander geclagt“, dann gingen sie in die Kellerei, wo der Zentgraf sie befragte, „und sie darauff uff eine und die andere persohn, so sie der hexerey wegen im verdacht, ihre aussag … gethan haben sollen.“ Ochsenfurt war „voller geschrey

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Mergentheim, Markelsheim, Würzburg. Eine Hinrichtung im Hof der Kanzlei im Mai 1628

Zwischen Dom und Neumünster: Das Areal der Kanzlei, gekennzeichnet mit der Zahl 2, auf dem sog. Homann-Stich von 1723, Vorlage MDZ via bavarikon.

Von Neubrunn im Jahr 1612 geht es nun ins Würzburg des Jahres 1628. Wir kommen also vom Land in die Stadt und wir kommen zugleich mitten in die Prozesswelle der Jahre 1626/29. In der Stadt Würzburg sind Hexenprozesse vor dieser Welle nur ganz vereinzelt nachweisbar (siehe die ersten Beiträge in diesem Blog). Das änderte sich nun, und zwar gewaltig.

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