Schloss Büchold. Vorlage: wikimedia commons
Das Territorium des Hochstifts Würzburg war nicht geschlossen. Es gab zahlreiche Einsprengsel, in denen Fürsten (z.B. die Markgrafen von Ansbach), Grafen (z.B. Castell und Wertheim), aber auch Klöster (Ebrach war uns bei Oberschwarzach begegnet) oder Ritter und sonstige Herren (die von Thüngen, die Wolfskeel, die Schenken von Limpurg, …) Besitz oder Rechte hatten. Dazu gehörten gar nicht selten auch Hochgerichtsrechte, und das heißt: Diese Herren führten dann auch die Hexenprozesse.
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