Zwei Brüder aus Wertheim und ein weißer Löwe

Ein Löwe als Wappenhalter, aus: StAWt-G Rep. 102 Nr. 734

Die im letzten Post vorgestellte Verfolgungssupplik der Wertheimer Bürger ist ein Klassiker der Hexereigeschichtsschreibung: Johann Diefenbach hat sie bereits 1886 in seinem Buch „Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland“ abgedruckt (online bei google books, die Supplik S. 21/22). Diefenbach war ein dezidiert katholischer Autor (das Web gibt zu seiner Biographie erstaunlich wenig her, siehe www.deutsche-biographie.de), der seinen Text ausdrücklich als Replik auf das dezidiert protestantische Buch von Soldan/Heppe, Geschichte der Hexenprozesse (1880), konzipierte. (Die beiden aus der Kulturkampfzeit stammenden Werke wurden bis in die jüngste Zeit immer wieder nachgedruckt. Vor allem Soldan/Heppe ist, zuletzt auch durch Internet-Adaptionen, erstaunlich wirkungsmächtig. Es dürfte Zeitgenossen geben, die ihr Wissen über die Hexenprozesse aus diesen Werken beziehen und sich auf der Höhe der Forschung glauben.)

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Die Wertheimer Verfolgungssupplik vom Dezember 1628

Seit dem Herbst 1626 rollte im Hochstift Würzburg eine Welle von Hexenprozessen. Der letzte Post hat eine Instruktion aus dieser Welle vom Januar 1628 behandelt. Auch in den Kurmainzer Orten Miltenberg und Lohr gab es 1626 Hexenprozesse. In der zwischen den beiden Hochstiften liegenden Grafschaft Wertheim dagegen war man an dieser Welle bis dahin nicht beteiligt. Dass etwas passierte, nahm man aber durchaus wahr. Der Wertheimer Georg Kaltdorf (der uns schon als entschiedener Verfolgungsbefürworter begegnet ist), beschuldigte 1627 seinen Lehrjungen der Zauberei und drohte damit,

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