Hexendorf Erlenbach

Urgichten (finale Geständnisse) deren zu Heidenfeldt liegenden hexen mit nahmen Schefers Dörlein, schultheißen Hansen Dörlein, Marget, Wendels Clausen .. dochter, dan Michelein, Jörg Götzen stiffsohn, alle zu Erlenbach den 11. Martii anno et cetera 1634. Aus: Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 58 Nr. 123

Der bei Marktheidenfeld liegende Ort Erlenbach ist uns bereits begegnet: Das 12 Jahre alte Margretlein, das sich 1616 selbst der Hexerei bezichtigt hatte, stammte aus dem Ort (siehe hier). Im Herbst 1616 gab es in Erlenbach eine Untersuchung über „beschreite persone im hexenwerck“. Der Zentgraf befragte offenbar sämtliche Haushaltsvorstände über ihnen bekannte Hexereibeschuldigungen. 15 der 62 Befragten gaben zwischen ein und vier Personen als verdächtig an, immer wieder wurde „Lohe Cunze frau“ genannt.

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Würzburg schreibt nach Remlingen

(Das Beitragsbild stammt aus einer um 1680 in Amsterdam gedruckten Karte des Fränkischen Reichskreises, digitalisiert auf bavarikon.de.)

Das Margretlein kam also gegen den Willen der Gemeinde wieder zurück nach Erlenbach. (Zum Beginn der Geschichte im letzten Post.) Im Ort gab es Widerstand, und Vater Hedwig musste wohl Drohungen gegen sich und sein Mädchen erleben. Das ergibt sich aus einer Weisung Echters nach Remlingen vom 27. August, in dem auf ein Schreiben von Thoma Hedwig an ihn Bezug genommen wird (dieses Schreiben ist nicht erhalten). Echter weist hier Amtmann Lotter an dafür zu sorgen, dass Vater und Tochter vor Übergriffen der Gemeinde geschützt werden. (Schwer zu sagen, wie

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Das Margretlein aus Erlenbach

Im Mai 1616 kam es westlich von Würzburg Richtung Taubertal zu Unwettern mit Hagel und Frösten. Bis heute ist der Mai in unserer Gegend eine sensible Zeit: Die zarten Triebe des Weins sind empfindlich. Fröste können enormen Schaden bis hin zum totalen Ernteausfall anrichten. So auch damals. Aber damals bewirkten diese Unwetter noch etwas anderes. Man glaubte nämlich, die Unwetter seien von Hexen gemacht. Eine Eingabe der Gemeinde Gamburg von Ende Mai sprach den Zusammenhang direkt an: Nach Frost in der Walburgisnacht hatte es an Urban (25. Mai) Hagelschlag gegeben, der Wein war vernichtet. Nach dem Sturm hatte man auf eigene Faust zwei Frauen festgesetzt, die durch Zauberei das Unwetter gemacht hatten. Die Gemeinde verlangte nun von ihrer Obrigkeit, gegen die Frauen vorzugehen. Denn das Recht fordere, „das man die zauberinnen nicht soll leben lassen.“

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