Die Würzburger Prozesswelle 1626/29: Eine Instruktion vom Januar 1628

Nur Text: Instruktion Ehrenbergs für das Gericht zur Bestrafung der Zauberei in der Tübinger Handschrift Mh 541

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit nur einer einzigen Quelle. Aber sie hat es in sich. Es sind Anweisungen des Würzburger Fürstbischofs Philipp Adolf von Ehrenberg zum weiteren Ablauf der Hexenprozesse, erstellt mitten in der verheerenden Prozesswelle 1626/29. Den ersten Hinweis darauf habe ich bei Frank Sobiech gelesen (2019, S. 271 mit Anm. 434). In der Würzburger Hexenforschung scheint der Text ansonsten unbekannt zu sein.

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Neue Hexenquellen zur Herrschaft Büchold & Zur Problematik kleinerer Herrschaften

Schloss Büchold. Vorlage: wikimedia commons

Das Territorium des Hochstifts Würzburg war nicht geschlossen. Es gab zahlreiche Einsprengsel, in denen Fürsten (z.B. die Markgrafen von Ansbach), Grafen (z.B. Castell und Wertheim), aber auch Klöster (Ebrach war uns bei Oberschwarzach begegnet) oder Ritter und sonstige Herren (die von Thüngen, die Wolfskeel, die Schenken von Limpurg, …) Besitz oder Rechte hatten. Dazu gehörten gar nicht selten auch Hochgerichtsrechte, und das heißt: Diese Herren führten dann auch die Hexenprozesse.

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