Neubrunn im Jahr 1612. Zur Bewertung der Rolle des Fürstbischofs Julius Echter

Neubrunn auf einer Karte von 1890 (aus: bayernatlas, www.geoportal.bayern.de, CC BY-ND 3.0 DE)

Ein Aufsatz zu Verfahren aus Neubrunn war vor jetzt knapp zehn Jahren meine erste Publikation zu den Würzburger Hexenprozessen. Für einen Vortrag in Neubrunn diesen Herbst habe ich die Sachen nochmals angesehen – und finde meine Deutung von damals nach wie vor plausibel. Der Verfolgungsdruck kam aus dem Dorf, Würzburg bremste. Das ist interessant für die Bewertung der Rolle Julius Echters.

Im Folgenden sollen die Neubrunner Quellen zum Sommer/Herbst 1612 detailliert vorgestellt werden. Neubrunn war besonders: Territorial gehörte der Ort damals zu Kurmainz, vom Hochgericht her aber zur Würzburger Zent Remlingen.

Die erste Nachricht stammt aus dem Juni 1612. Aus Neubrunn schreibt ein Johann Fluhrer an Zentgraf Müller in Remlingen: In Neubrunn sind „etliche hendel, so wichtig“ vorgefallen, deshalb soll der Zentgraf am kommenden Samstag um neun Uhr nach Neubrunn kommen. Er soll den Zentschreiber mitbringen sowie, wenn er das notwendig findet, auch Zentschöffen. Als Abbildung hier die Zusammenfassung des Inhalts, die Zentgraf Müller für sich außen auf dem Schreiben festhielt:

Ambtman zu Neunbrunn schreibt, wie sich wichtige sachen bey ihnen begeben und vorfallen, derwegen ich mit dem centschreiber sambstags den 13./23. Junii neben dem centschreiber, auch da ichs für gut achte, den schöpffen hinüber kommen und der sachen beschaffenheit anhören soll. Praesentatum 11./21. Junii anno 1612. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Unten findet sich der Praesentatsvermerk, also das Datum, an dem das Schreiben in Remlingen vorgelegt wurde. Warum gibt es hier diese eigenartige Doppeldatierung 11./21. Juni? Das hängt zusammen mit der Kalenderreform von Papst Gregor aus dem Jahr 1582. Zehn Tage fielen damals weg, und weil protestantische Territorien die Reform nicht mitmachten, gab es fortan zwei verschiedene Daten. (Interessanterweise datierten die Remlinger Amtleute, obwohl natürlich katholisch, meist in dieser Doppelvariante.)

Zurück zu dem Schreiben aus Neubrunn. Um welche „wichtigen Händel“ geht es? Dies wird deutlich aus einer zweiten außen auf dem Schreiben aufgebrachten Notiz:

Dieweil das examen maleficantium ie und allwegen alhie gehalten worden und noch also ublich ist, hat man mit rath und geheiß herrn crichingischen raths begert, die sachen mit allen umbständen zu vergewisen, so werden als dann die centherrschaffen die gebür darauff zu verschaffen und bevehlen zu lassen wol wissen. Actum Remlingen den 12./22. Junii anno et cetera 1612. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Es geht um ein „examen maleficantium“, also die Durchführung eines Hexenverhörs. Der Remlinger Amtmann (die erste Notiz dürfte von Zentgraf Johann Müller stammen, die zweite von Amtmann Joachim Lotter) sagt hier, diese seien immer in Remlingen durchgeführt worden, und verweist auf die Zentherren (die Verhältnisse in der Zent Remlingen waren, typisch Franken, komplex. Infos dazu in der Einleitung zum Bestand G-Rep. 58 im Staatsarchiv Wertheim oder bei Wilhelm Störmer im Marktheidenfeld-Band des Historischen Atlasses Bayern (1962, zur Zent Remlingen S. 67/68 und S. 97-99, S. 135 zu Neubrunn)).

Am Tag darauf schrieb Fluhrer erneut nach Remlingen. Hier heißt es ausdrücklich, in Neubrunn seien mehrere Personen der Hexerei bezichtigt worden:

… undt damit deß verdambten zauberey lasters halben alhie wegen etlicher personen … bezichtiget werden … . (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Offenbar gab es hier Streitigkeiten über den Ort, an dem die Verhöre durchgeführt werden sollten. Fluhrer schreibt, er wolle keine „Weiterungen“ verursachen, also diesen Streit nicht weiter ausfechten, und schließt mit den Worten: „es trifft kein peinliche examination sondern nur ein berichtung verlauff der sachen an. Ich bin uber einen 7 jahr, ich weiß wol, das kein tortur noch zur zeit alhi vorgenohmen wirdt.“

(StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Was immer sich dahinter genau verbirgt, eins ist sicher: In Neubrunn gab es im Juni 1612 Hexereiverdächtige. Und aus dem Ort heraus verlangte man vom zuständigen Gericht, tätig zu werden.

Hier noch die beiden ersten Schreiben komplett – eine Transkription schenke ich mir (inhaltlich und paläographisch schwierig!):

Aus den nächsten Wochen gibt es keine Nachrichten (erst Ende August wird die Überlieferung dichter werden), außer einer Notiz über eine gütliche Aussage der Schultheißenfrau Margret Vay und zweier Aussagen von Dritten über sie. Frau Vay ist wegen Hexerei in Haft. Die „Händel, so wichtig“ aus dem Juni haben sich also zu einer Verhaftung verdichtet. Was es für ein Dorf bedeutete, wenn die Schultheißin wegen Hexerei verhaftet wurde, kann man sich vorstellen. (Schultheißenfrauen und Schultheißenwitwen gerieten übrigens auffällig häufig in Hexereiverdacht, ein Hinweis, dass Sozialneid eine Rolle spielte.) In den beiden Aussagen über sie werden die Vorwürfe konkret. (Ihr eigenes Verhörprotokoll scheint nicht in der Akte zu sein, jedenfalls ist nichts dergleichen in dem Digitalisat, mit dem ich hier arbeite.)

Die Schultheißenfrau war offenbar in einen Konflikt mit dem Bäcker Klaus verwickelt. Er wirft ihr vor, ein Pferd von ihm getötet zu haben (sie schleicht sich in den Stall, streicht dem Schimmel über den Bauch, der Schimmel stirbt). Außerdem sagt man ihr nach, segnende Sprüche zu beherrschen. In einer zweiten Aussage beschreibt das „Fritzlein“ einen Hexentanz, bei dem die Schultheißin leuchtet und auf dem Bock des Amtmanns reitet. Mehr dazu in der vollständigen Quelle bzw. Transkription:

Ende August 1612 war Margret Vay dann tot. Gestorben in der Haft, vermutlich an den Folgen der Folter. Mehr dazu im nächsten Post. Dann wird auch Julius Echter ins Geschehen eingreifen, der bis hierhin noch gar nicht vorkam.

Die Neubrunner Hexenprozesse starteten mit einer Meldung über Hexen im Ort nach Remlingen und der Aufforderung an das dortige Gericht, tätig zu werden und nach Neubrunn zu kommen. Der Zentgraf lehnte dies wohl mit dem Argument ab, Zaubereiprozesse würden in Remlingen geführt. Es sieht so aus, als hätten die Neubrunner die alte Schultheißin Margret Vay daraufhin selbst nach Remlingen gebracht. Jedenfalls berechnete Hans Wendel, Gastwirt in Neubrunn, am Ende der Prozesse Zehrungskosten für „untertanen“, die sie überführt hatten. Hexenprozesse endeten immer mit solchen Abrechnungen:

1 gulden 2 denar verzert, wie man die alte schultheisin gefenklich angenommen. 1 gulden .. 4 denar .. haben die underthanen verzert auß geheiß hern zentgraffen, die die zauberin nach Remlingen bekleitet. (StAWt-G Rep. 58 Nr. 114)

Der Zentgraf belohnte die Zentgenossen, die Frau Vay nach Remlingen gebracht hatten, mit einer Mahlzeit auf Staatskosten in der Neubrunner Gastwirtschaft.

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