Ochsenfurt IV. Die Zent Ochsenfurt 1627 in ihren Protokollen

Illustration aus dem Protokoll der Zent Ochsenfurt, Staatsarchiv Würzburg Roessner 1066

Im letzten Beitrag ging es um das Hexereimandat Fürstbischof Ehrenbergs, das das Domkapitel im Rahmen der Hexenprozesse in seiner Stadt Ochsenfurt in sein Protokollbuch eintrug. Wie ging es weiter mit den Prozessen in der Stadt Ochsenfurt?
Im Sommer 1627 war der 15jährige Schusterlehrling Hans Götz in Haft, der sich selbst und andere der Hexerei bezichtigt hatte. Ebenfalls inhaftiert waren Ursula Röhm und Catharina Michel, beide Bäckersfrauen aus Ochsenfurt, sowie Magdalena, die 12jährige Tochter von Ursula Röhm. Für den Sommer 1627 ist die Überlieferung sehr dicht, weil es neben den bereits

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Die Hexereimandate Fürstbischof Ehrenbergs. Ochsenfurt in den Protokollen des Domkapitels III

Philipp Adolf von Ehrenberg, Fürstbischof von Würzburg 1623-1631. Detail aus einem Ölgemälde von Hans Ulrich Büeler aus dem Jahr 1623 im Museum für Franken via wikimedia commons.

Auf den Bericht über den Auftritt des Kanzlers im Domkapitel im Mai 1627, mit dem der letzte Beitrag schloss, folgt im Protokoll des Kapitels ein längerer Text: Es ist das Mandat des Fürstbischofs Ehrenberg zur Hexenverfolgung und zur Konfiskation des Besitzes der Hexen, das der Kanzler vorgestellt hatte.

Der Text ist ebenso schwer verständlich wie schwer verdaulich. Ehrenberg betont seinen Willen, den Auftrag Gottes umzusetzen und die Hexen auszurotten. Der Gott, um den es hier geht, ist ein strafender Gott. Er hat bereits Hunger, Pest und Krieg geschickt, um die Menschen zu strafen, ohne Erfolg. Wenn nichts passiert und die Obrigkeit nicht endlich handelt, wird er das ganze Land vernichten wie einst Sodom und Gomorrha. Als konkrete Maßnahme wird beschlossen, zur Finanzierung der Prozesse Teile des Besitzes der Hingerichteten einzuziehen. Der Umfang ist abhängig von der Familie der Hingerichteten: Haben sie Kinder, soll ein Drittel des Besitzes konfisziert werden, gibt es Verwandte bis zum 2. Grad, die Hälfte. Hat jemand überhaupt keine nähere Verwandtschaft, wird das gesamte Vermögen eingezogen. Nachdem die Prozesskosten gedeckt sind, soll überschüssiges Geld frommen Zwecken zu Gute kommen. Schließlich wird noch geregelt, dass in allen Orten, in denen es Hinrichtungen gab, ein Gremium von Personen eingesetzt werden soll, das die Beschlagnahmungen durchführt.

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