Geld und Hexenprozess. Wie wurden die Würzburger Verfahren finanziert?

Initiale am Beginn des Konfiskationsmandats von Philipp Adolph von Ehrenberg, 1627. Vorlage: StAW, Geistliche Sachen 1240

Bei der Bücholder Kostenrechnung aus dem letzten Beitrag ging es um die Begleichung der Kosten, die bei Hexenprozessen anfielen. Dazu ist die Vorstellung weit verbreitet, die Obrigkeiten hätten sich bei den Hexenprozessen bereichert. Mancher sieht hier gar die Haupttriebfeder der Verfahren. Was sagen die Würzburger Quellen dazu?

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Neue Hexenquellen zur Herrschaft Büchold & Zur Problematik kleinerer Herrschaften

Schloss Büchold. Vorlage: wikimedia commons

Das Territorium des Hochstifts Würzburg war nicht geschlossen. Es gab zahlreiche Einsprengsel, in denen Fürsten (z.B. die Markgrafen von Ansbach), Grafen (z.B. Castell und Wertheim), aber auch Klöster (Ebrach war uns bei Oberschwarzach begegnet) oder Ritter und sonstige Herren (die von Thüngen, die Wolfskeel, die Schenken von Limpurg, …) Besitz oder Rechte hatten. Dazu gehörten gar nicht selten auch Hochgerichtsrechte, und das heißt: Diese Herren führten dann auch die Hexenprozesse.

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